Die Heimkosten setzen sich aus drei Teilentgelten zusammen.
Dies sind die Kosten für:
- Unterkunft und Verpflegung
- der pflegebedingte Aufwand
- die Investitionskosten
Heimkosten für vollstationäre Pflege:
Seit dem 01.07.2023 gibt es den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil und beträgt
in den Pflegegraden 2 bis 5 2.617,87 €/monatlich.
Der Eigenanteil beim Pflegegrad 1 beträgt 2.809,31 €/ monatlich.
Auch bieten wir die Kurzzeitpflege an.
In der vollstationären Pflege sowie Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege sind folgende Leistungen enthalten:
- Unterkunft Einzel- oder Zweibettzimmer
- seniorengerechte Vollverpflegung als Diät- oder Vollkost
- Waschen der Kleidung in der hauseigenen Wäscherei
- Leistungen der Grundpflege (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
- Leistungen der Behandlungspflege (z.B. Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Anlegen von Verbänden etc.)
- Leistungen der sozialen Betreuung (z.B. Teilnahme an Feierlichkeiten, Veranstaltungen, Seniorengymnastik etc.)
- Beratungsgespräch in finanziellen Angelegenheiten
Gerne übernehmen wir für Sie alle Formalitäten.