Pflegefachfrau/Pflegefachmann

 

Die Tätigkeit im Überblick

Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Außerdem führen sie ärztliche Anordnungen durch, assistieren bei ärztlichen Maßnahmen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit.
 
  • Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung
  • Die Ausbildung dauert 3 Jahre
  • Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können Sie als Auszubildender für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in

 

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen:

  • Pflegemaßnahmen planen, koordinieren, anpassen, dokumentieren und sichern
  • Maßnahmen der Grundpflege durchführen
  • nach ärztlicher Verordnung Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen
  • Patienten und Angehörige beraten, anleiten
  • Organisieren und Verwalten
  • organisatorische und verwaltende Tätigkeiten ausführen wie Pflegeleistungen abrechnen, Arzneimittel nach Vorschrift bevorraten

 

 

Fachkraft für Pflegeassistenz

 

Die Tätigkeit im Überblick


Fachkräfte für Pflegeassistenz betreuen Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder Krankheit Unterstützung benötigen. Sie helfen den betroffenen Personen bei Verrichtungen des täglichen Lebens und fördern deren Eigenständigkeit, indem sie sie z.B. zu Bewegung und Beschäftigung anleiten.
 
  • Fachkraft für Pflegeassistenz ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung
  • Die Ausbildung dauert 2-3 Jahre

 

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