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Liebe Angehörige,

 

unsere Bewohner/-innen können an jedem Tag der Woche, einen Besuch je Tag, innerhalb der auch vor der Pandemie-Lage mit SARS-CoV-2 üblichen Tageszeiten und mit der gewünschten Besuchsdauer im Bewohnerzimmer empfangen. Voraussetzung ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2, einen geltenden Impfnachweis gemäß §2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen geltenden Genesungsnachweis gemäß §2 Nr. 5 SchAusnahmV möglich.

 

Unsere Bewohner/-innen haben Kontakte zu verschiedenen Angehörigen oder auch zu liebgewonnenen, unentbehrlichen Personen; das kann auch manchmal ein Freund oder Nachbar sein. Wir haben viel Positives von Angehörigen/ Bezugsperson oder auch Betreuer/-innen erhalten. Dadurch wissen wir, dass wir richtig gehandelt haben. Für diese positiven Aussagen möchten wir uns herzlich bedanken. Durch diese Verfahrensregeln werden nicht nur die uns anvertrauten Bewohner/-innen geschützt, sondern auch alle am Pflegeprozess beteiligten Mitarbeiter. Weitere Kontaktmöglichkeiten stehen auf unserer großangelegten Terrasse zur Verfügung.                                                                                                                                                           

Ich bedanke mich auch im Namen aller Mitarbeiter/-innen für Ihr Vertrauen in unserer Einrichtung. Danke sagen möchte ich auch im Namen aller Mitarbeiter/-innen für Ihr Verständnis und für Ihre liebevollen Gesten, die wir in letzter Zeit erhalten haben; das hat uns alle sehr berührt.

Das dieses alles möglich ist, verdanke ich meinen Mitarbeiter/-innen. Wir ob Mitarbeiter/-innen, Angehörige und alle am Pflegeprozess beteiligten Personen sind in dieser Zeit zusammengewachsen.

 

 

Marion Schneider

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