Leistungsentgelt

 

Die Heimkosten setzen sich aus drei Teilentgelten zusammen.

Dies sind die Kosten für:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • der pflegebedingte Aufwand
  • die Investitionskosten

 

Heimkosten für vollstationäre Pflege:

Seit dem 01.07.2023 gibt es den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil und beträgt

in den Pflegegraden 2 bis 5 2.248,31 €/monatlich.

Der Eigenanteil beim Pflegegrad 1 beträgt 2.485,95 €/ monatlich.

 

Auch bieten wir die Kurzzeitpflege an.

 

In der vollstationären Pflege sowie Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege sind folgende Leistungen enthalten:

 

  • Unterkunft Einzel- oder Zweibettzimmer
  • seniorengerechte Vollverpflegung als Diät- oder Vollkost
  • Waschen der Kleidung in der hauseigenen Wäscherei
  • Leistungen der Grundpflege (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Leistungen der Behandlungspflege (z.B. Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Anlegen von Verbänden etc.)
  • Leistungen der sozialen Betreuung (z.B. Teilnahme an Feierlichkeiten, Veranstaltungen, Seniorengymnastik etc.)
  • Beratungsgespräch in finanziellen Angelegenheiten

 

 

Gerne übernehmen wir für Sie alle Formalitäten.

 

 

 

 

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